Umsetzung Infektionsschutzgesetz


Liebe Schulgemeinschaft,

bereits gestern haben wir über das neue Infektionsschutzgesetz (Notbremse-Gesetz) und die Umsetzung ab Montag, 26.04.2021 informiert.
Zur Vereinfachung haben wir nachfolgend die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Testpflicht für alle Schülerinnen -Eine Teilnahme am Präsenzunterricht ist ab dem 26.04.2021 ohne Selbsttest in der Schule oder „offiziellen Testnachweis“ (nicht älter als 24 Stunden) nicht mehr möglich.
  • Kinder, die sich nicht testen wollen, dürfen die Schule nicht betreten und werden nach Hause geschickt.
  • Ein Widerspruch ist nicht möglich.
  • Kinder, die nicht getestet werden, müssen von zuhause alternative Leistungsnachweise erbringen.
  • Notbetreuung findet wie bisher für die Klassen 5 bis 7 statt, aber ebenfalls nur für getestete Schülerinnen.
  • Schulöffnungen und Schließungen werden vom Schulträger (Rhein-Pfalz-Kreis) festgelegt und sind vom Inzidenzwert abhängig.

Wir setzen die Hygienekonzepte weiter konsequent entsprechend der Vorgaben um. Die Tests sind dabei ein wichtiger Baustein.
Deshalb bitte ich Sie: Ermöglichen Sie Ihren Kindern bitte, daran teilzunehmen. Sollten Sie dennoch keinen Test wünschen, müssen Sie Ihr Kind zuhause lassen.

Mit freundlichen Grüßen
M. Geil