Für den Bereich der Schulen gilt, dass ab Montag, 2. November 2020, landesweit die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Schutzbedeckung an allen weiterführenden Schulen auch im Unterricht gilt. Die Maskenpflicht gilt für die Zeitdauer der allgemeinen weitgehenden Einschränkungen, also bis zum 30. November 2020.